AGB für Nucitus Newsletter Miet-Varianten

Allgemeines

Dem Webdienst 'Nucitus Miet-Variante', betrieben von der Firma M. Dieckmann IT - Services, liegen ausschließlich folgende Geschäftsbedingungen zu Grunde. Zusicherungen, Zusagen oder andere Nebenabreden, die durch diese AGBs nicht abgedeckt werden, bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Preise

Alle Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Für Druckfehler und Irrtümer übernimmt M. Dieckmann IT - Services keine Haftung.

Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Vertrag kommt mit Annahme und Bestätigung des Kundenantrages durch M. Dieckmann IT - Services zustande. Ein Anspruch auf Annahme des Antrages besteht nicht.

Die Vertragslaufzeit beträgt die im Vertrag genannte Dauer. Wird nicht innerhalb der im Vertrag genannten Frist gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch.

M. Dieckmann IT - Services ist zur ausserordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde Vertragsverletzungen oder Vergehen gegen geltende Rechtsprechung begeht.

Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung erfolgt im voraus per Rechnungsstellung.

Zahlungen werden mit dem Tag der Rechnungsstellung fällig. Für den Fall, dass der Kunde über vier Wochen mit der Zahlung im Verzug ist, ist die Firma M. Dieckmann IT - Services berechtigt, den Zugang des Kunden zum angemieteten System sofort zu sperren.

Haftung und Gewährleistung

Schadensersatzansprüche bestehen nur dann, wenn die Schadenursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Es besteht kein Anspruch auf Esatz von Verlusten, Betriebsunterbrechungen oder indirekte, nebensächliche Verluste oder Folgeschäden gleich welcher Art, einschließlich entgangenen Gewinns.

Bei Mängeln ist M. Dieckmann IT - Services entgegen §439 Abs. 1 BGB nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt.

Datensicherheit

Für die Nutzung des angemieteten Dienstes erhält der Kunde eine Nutzerkennung und ein Passwort. Er ist verpflichtet, dieses äußerst vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer eventuell unberechtigten Verwendung des Passwortes folgt.

Soweit Daten an die Firma M. Dieckmann IT - Services oder an den angemieteten Dienst übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien dieser Daten her. Der Kunde ist für Sicherheitskopien seiner Daten selbst verantwortlich.

Inhalte und Gebrauch

M. Dieckmann IT - Services betreibt mit den Nucitus Miet-Varianten einen Internet Dienst für den Versand von Newslettern in Form von EMails. Dazu stellt M. Dieckmann IT - Services lediglich die technischen Vorraussetzungen bereit.

Alle über diese Einrichtung publizierten Inhalte und die Nutzung als solche obliegen der Verantwortung des Kunden. Der Kunde ist für die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen, bei dem Versand von Newslettern, verantwortlich. So dürfen unter anderem

  • keine Inhalte verbreitet werden, die rechtswridig, missbräuchlich, rassistisch oder in anderer Form zu beanstanden sind.
  • keine Inhalte verbreite werden, die Rechte Dritter verletzen.
  • keine Inhalte verbreite werden, ohne die Genehmigung des Empfängers erhalten zu haben.

M. Dieckmann IT - Services kontrolliert die über das System publizierten Inhalte und die Art der Nutzung nicht, behält sich aber das Recht dazu vor.

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht Deutschlands unter Ausschluss des einheitlichen Kaufgesetzes und des UN-Kaufrechts sowie des internationalen Privatrechts.

Sollten eine oder mehrere der obenstehenden Bedingungen unwirksam oder nur teilweise wirksam sein, bleiben die übrigen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine Ersatzbestimmung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.

AGB und Lizenzvereinbarung für Nucitus Newsletter Kauf-Varianten

Begriffsbestimmungen

Der vorliegende Vertrag tritt zu dem auf der Rechnung angegebenen Datum in Kraft. In diesem Vertrag sind die Lizenzbedingungen für das folgende Softwareprodukt festgelegt:

Nucitus Newsletter-System

Auf dieses Produkt sowie alle zusätzlichen Module, Korrekturversionen und Updates die von M. Dieckmann IT - Services als solche bezeichnet werden, wird im Rahmen dieses Vertrags insgesamt als »Nucitus« Bezug genommen.

Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Lizenzbedingungen gelten für Lizenzverträge von M. Dieckman IT - Services (nachstehend nur noch der "Lizenzgeber" genannt) über die Software Nucitus mit dem jeweiligen Lizenznehmer.

Eingeräumtes Nutzungsrecht

Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer ein zeitlich unbegrenztes, nicht ausschließliches Recht ein, das Softwareprogramm Nucitus auf e i n e m Server und einer Domain zu installieren oder durch M. Dieckmann IT - Services installieren zu lassen und dort jeweils zur Pflege der Inhalte zu verwenden, welche unter der durch die Domain verkörperten Adresse gespeichert sind ("das eingeräumte Nutzungsrecht"). In demselben Umfang werden Nutzungsrechte bezüglich vom Lizenznehmer erworbenen Zusatzmodulen eingeräumt.

Dem Lizenznehmer wird das nicht übertragbare, nicht ausschließliche und fortlaufende Recht auf Anwendung des Programms übertragen. Bei der Lizenzgebühr wird die Gesamtanzahl der Installationen berücksichtigt, während die Anzahl der Benutzer, die Zugriff auf den Server haben, keine Rolle spielt.

Geistiges Eigentum

Seitens des Lizenznehmers wird anerkannt, dass das Programm urheberrechtlich geschütztes geistiges Eigentum von M. Dieckmann IT - Services ist und vorbehaltlich aller in diesem Vertrag enthaltenen Bedingungen und Festlegungen das alleinige Eigentum am Programm und an der Dokumentation bei M. Dieckmann IT - Services verbleibt. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass diese Lizenz nur das Recht auf Benutzung gemäß den Festlegungen dieses Vertrags, nicht aber das Eigentum am Quellcode des Programms einschließt.

Vergabe von Unterlizenzen

Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das Programm weiterzuverkaufen, zu übertragen, zu vermieten oder auf Leasing-Basis weiterzugeben. Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, die im Rahmen dieser Lizenz erworbenen Rechte an Dritte abzutreten. Diese Lizenz gilt nur für eine rechtsfähige Unternehmenseinheit und nicht für Tochtergesellschaften.

Lieferung

Das Programm wird ausschließlich in digitalem Format geliefert und durch M. Dieckmann IT - Services installiert. Alternativ kann der Lizenznehmer das Programm selber installieren. Dazu wird dem Lizenznehmer eine Installations-Anleitung zur Verfügung gestellt.

Leistungsfähigkeit des Programms

M. Dieckmann IT - Services übernimmt die Garantie, dass das Programm in allen wesentlichen Punkten der Funktionsbeschreibung entspricht, sofern die darin enthaltenen einschlägigen Anweisungen beachtet werden.

Diese Garantie erstreckt sich nicht auf die Anwendung des Programms in einer Weise, die nicht in der Funktionsbeschreibung beschrieben ist (zum Beispiel durch Aufruf nicht vorhandener Funktionen oder durch Außerachtlassung softwareseitiger Beschränkungen), oder auf die Benutzung modifizierter Kopien des Programms, es sei denn, solche Änderungen wurden von M. Dieckmann IT - Services genehmigt.

M. Dieckmann IT - Services versichert, dass es Eigentümer des Programms und befugt ist, dem Lizenznehmer das Programm in Lizenz zu überlassen, und dass das Programm in Bezug auf geistiges Eigentum keine Rechte Dritter verletzt.

Sollte das nicht modifizierte Programm innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Inkrafttreten dieses Vertrags den Festlegungen in Bezug auf diese beschränkte Garantie nicht genügen, so wird M. Dieckmann IT - Services unverzüglich auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen (i) eine Korrektur oder einen Workaround etwaiger vom Lizenznehmer gemeldeter reproduzierbarer Fehler vornehmen und eine aktualisierte Version des Programms zur Verfügung stellen oder (ii) gemäß diesem Vertrag gezahlte Lizenzgebühren zurückzuerstatten. In diesem letztgenannten Fall hat der Lizenznehmer Anwendung und Verteilung des Programms umgehend einzustellen.

Technische Unterstützung der vorgenannten Art wird nur über E-Mail / Ticket geleistet. Durch Korrekturversionen des Programms gemäß Teil 1 ergibt sich keine Verlängerung der Originalgarantiezeit.

Beschränkungen und Haftungsausschluss

Sofern es sich nicht um eine Verletzung der von M. Dieckmann IT - Services eingeräumten Garantien in Bezug auf das Eigentumsrecht am Programm und die Nichtverletzung von Rechten Dritter in Bezug auf geistiges Eigentum handelt, sind vorstehend die einzigen und ausschließlichen Rechtsmittel für den Fall einer Garantieverletzung seitens M. Dieckmann IT - Services aufgeführt. Die vorgenannten Garantien treten an die Stelle aller sonstigen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien oder Bedingungen sowie aller still schweigenden Garantien oder Bedingungen hinsichtlich der Eignung für einen bestimmten Zweck, der handelsüblichen Brauchbarkeit oder der handelsüblichen Qualität. Niemand ist befugt, andere als die hierin aufgeführten Garantien oder Erklärungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des Programms abzugeben. Es ist dem Lizenznehmer nicht erlaubt, im Namen der M. Dieckmann IT - Services irgendwelche anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien zu übernehmen.

Vollübertragung der Lizenz an Dritte

Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Lizenz für eine installierten Internetdomain inkl. Server vollständig an einen Dritten zu übertragen. Rechtliche Voraussetzungen hierfür sind

  • die vorherige Liberierung der Lizenz durch vollständige Bezahlung der Lizenzgebühr sowie
  • die vorherige Anzeige des Domainnamens, Namen und Anschrift des Dritten und
  • die Zustimmung des Dritten zur Übernahme und zu diesem Lizenzvertrag, die von dem Dritten gegenüber der Lizenzgeberin erklärt werden muss.

Nach Erfüllung der aufgeführten Voraussetzungen ändert der Lizenzgeber seine Kontrolldatenbank und tauscht dort bei der betroffenen Internetdomain und dem Server den Namen und die übrigen Daten des bisherigen Lizenznehmers gegen diejenigen des benannten Dritten aus. Für den Betrieb der Software erhält der Lizenznehmer einen aktualisierten Lizenzschlüssel. Von da an steht das an dem Nucitus eingeräumte Nutzungsrecht bezüglich der betroffenen Internetdomain und Server nicht mehr dem bisherigen Lizenznehmer, sondern dem von diesem benannten Dritten zu, welcher hierdurch Lizenznehmer wird. Der neue Lizenznehmer ist von da an auch tatsächlich in der Lage, die Pflege der betroffenen Internetdomain und Server mit Nucitus vorzunehmen.

Der bisherige Lizenznehmer ist nach erfolgter Übertragung der Lizenz berechtigt und verpflichtet, die ihm in Erfüllung des Lizenzvertrages für die übertragene Lizenz übergebenen Quellen vom Nucitus (Original Installation durch M. Dieckmann IT - Services) und den Server unverzüglich an den neuen Lizenznehmer zu übergeben.

Ausübungsüberlassung ("Partnermodell")

Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Ausübung des durch die Lizenz für eine installierte Internetdomain und Server eingeräumten Nutzungsrechtes einem Dritten zeitlich befristet (mit der Option zur Verlängerung) zu überlassen.

Die Überlassung setzt die vorherige Liberierung der Lizenz durch vollständige Bezahlung der Lizenzgebühr voraus.

Faktisch erfolgen die Überlassung durch Weitergabe des Servers mit der installierten Version des Nucitus und der damit verbunden Internetdomain.

Der Lizenznehmer schuldet für die Überlassung der Ausübung seiner Nutzungsrechte dem Lizenzgeber keine Lizenzgebühr.

Vermietung, Verleih, Sicherungs- / Archivkopie

Der Lizenznehmer ist ohne vorherige Zustimmung der Lizenzgeberin nicht berechtigt Nucitus insgesamt oder Teile davon oder Kopien davon zu vermieten oder zu verleihen.

Der Lizenznehmer benötigt keine Kopie von Nucitus zu Sicherungs oder Archivierungszwecken, da die Software von M. Dieckmann IT - Services, bei Bedarf wieder neu installiert wird.

Weder das Handbuch noch sonstiges von dem Lizenzgeber geliefertes schriftliches Material zu Nucitus darf ohne ausdrückliche schriftliche und vorherige Zustimmung durch den Lizenzgeber ganz oder teilweise kopiert oder in sonstiger Weise vervielfältigt werden, es sei denn, das geltende Urheberrecht ließe hiervon (eine) Ausnahme(n) zu.

Recht zur Änderung und Ergänzung gegen (kostenlose) Rücklizenz

Der Lizenznehmer hat das Recht, die Sourcen von Nucitus zu erweitern, zu ergänzen, zu kürzen oder in sonstiger Weise zu verändern (zusammenfassend "Sourcenergänzung" genannt).

Nimmt der Lizenznehmer eine Sourcenergänzung vor, so erstreckt sich der mit ihm bestehende Lizenzvertrag auch auf die Sourcenergänzung. Es fallen keine zusätzlichen Lizenzgebühren an.

Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Sourcenergänzung dem Lizenzgeber vollumfänglich zur Verfügung zu stellen und ihm eine kostenlose Rücklizenz hierfür anzubieten. Die Rücklizenz ist ausschließlich und zeitlich unbefristet und umfasst sämtlich zum Zeitpunkt der pflichtgemäßen Anbietung bekannten Nutzungsarten. Hiervon unbeschadet ist das eigene Nutzungsrecht des Lizenznehmers (Rücklizenzgebers)

Gewährleistung

Die Gewährleistung für Nucitus ist auf die Dauer von einem Jahr ab Auslieferung beschränkt.

Bei Mängeln von Nucitus sind wir entgegen § 439 Abs. 1 BGB nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt.

Im Übrigen gelten für die Gewährleistung die Bestimmungen in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Haftungsbeschränkung

Der Lizenzgeber haftet aus gesetzlichen oder vertraglichen Haftungstatbeständen nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

Die Haftungsbegrenzung gilt jedoch nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder Sachschäden oder Schäden aus der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ("Kardinalspflichten") oder wenn der andere aufgrund eines besonderen Vertrauenstatbestandes auf die ordnungsgemäße Pflichterfüllung vertraut. Beruht die Haftung nicht auf Pflichtverletzungen von Organen oder leitenden Angestellten des Lizenzgeber, ist deren Haftung auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens unter Ausschluss einer Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, begrenzt. In jedem Fall der Haftung des Lizenzgeber ist diese auf von uns vorhersehbare typische Schäden begrenzt; insoweit haftet der Lizenzgeber bis zu einem Höchstbetrag von 500,-- Euro. Soweit der Lizenzgeber nicht selbst haftet, wird er dem Lizenznehmer auf Verlangen die Ansprüche abtreten, die ihm gegenüber Dritten zustehen.

Die Haftung des Lizenzgeber aus einem von ihr übernommenem Beschaffungsrisiko, abgegebenen Garantien, Zusicherungen oder arglistigem Verschweigen von Mängeln in Bezug auf den Leistungsgegenstand und Ansprüche aus Produkt-, Gefährdungs- oder Zufallshaftung bleiben unberührt.

Verzicht auf Schadenersatz für Folgeschäden

Keine der Parteien haftet für sich durch die Anwendung eventuell ergebende Verluste, Betriebsunterbrechungen oder indirekte, spezielle, nebensächliche Verluste oder Folgeschäden gleich welcher Art (einschließlich entgangenen Gewinns) unabhängig von der Art einer Maßnahme, sei sie vertraglicher Art, durch unerlaubte Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit), strenge Produkthaftung oder auf sonstige Weise bedingt.

Verschiedenes

Erfüllungsort für die vertraglichen Pflichten des Lizenzgeber und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Beckum in NRW/Deutschland. Der Lizenzgeber darf den Lizenznehmer auch an seinem Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt verklagen.

Es gilt das Recht Deutschlands unter Ausschluss des einheitlichen Kaufgesetzes und des UN-Kaufrechts sowie des Internationalen Privatrechts.

Die ladungsfähige Anschrift des Lizenzgeber ist:
M. Dieckmann IT - Services, Bluddenstrasse 51, 59329 Wadersloh, Deutschland.

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